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AKTUELLES zu PLANUNGSLEISTUNGEN, deren AUSLOBUNG, VERTRÄGEN sowie zum HONORAR

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Fälle Fälle Fälle = AKTUELLES zu PLANUNGSLEISTUNGEN, deren AUSLOBUNG, VERTRÄGEN sowie zum HONORAR an aktuellen PRAXISFÄLLEN und URTEILEN erläutert

Ein UPDATE mit TIPPS zur Planungs- und Honorarpraxis für Praktiker auf Grundlage des aktuellen Meinungsstandes und der Praxisfälle von Obergerichten nach BGB, „HOAI“ u. a.

Nach 42 Jahren besiegelte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 04.07.2019 das Ende von verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungshonorare in Deutschland, welches durch das ArchLG und die „neue“ HOAI 2021 zum 01.01.2021 umgesetzt wurde. Den meisten Marktteilnehmern fehlt es derzeit an Erfahrungen im Umgang mit der neuen Rechtslage.

Zunächst sollte für die Praxis von Auftraggebern und Planern immer auch der Kontext der rechtlichen und wirtschaftlichen Realitäten bewertet werden. Dazu gehören bereits seit dem 01.01.2018 die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten ganz speziellen Regelungen für den Planervertrag. Das traditionelle „Planungsspiel“, die Objektüberwachung und -betreuung und auch „die Baustelle“ haben sich seither revolutioniert und diese Findungsphase ist längst noch nicht abgeschlossen. Der Umgang von Auftraggeber und Planer unterliegt einem laufenden (rechtlichen) Paradigmenwechsel, der bis heute in der Praxis nur teilweise bzw. schwer umgesetzt wird. Im Seminar werden die Teilnehmer im Umgang mit den leistungsseitig relevanten Regelungen für die „Architekten- und Ingenieurverträge“ nach BGB 2018 – einerseits im Kontext mit der HOAI 2021, andererseits auch ohne HOAI 2021 - und den neuen vergütungsseitig relevanten Honoraroptionen dazu trainiert.

Die neuen Optionen von Planungsleistungen und Honoraren werden an Beispielsfällen erläutert und diskutiert. Die aktuellen richtungsweisenden Entscheidungen des BGH werden besprochen, vor allem aber auch jede Menge spannender obergerichtlicher Entscheidungen, aus denen abgeleitet werden kann, was derzeit marktüblich ist. Das Seminar will anhand von konkreten PLANBEISPIELEN und vor allem an zahlreichen obergerichtlich entschiedenen REFERENZFÄLLEN zum Grundverständnis der Zusammenhänge zwischen BGB 2018, HOAI 2021, VOB/B und Auslobungen / Vergaben von Planungsleistungen nach VgV und deren Anwendung beitragen und Hinweise dazu geben, wie in der Praxis gearbeitet werden könnte und welche Konflikte und Haftungsfallen abgebaut werden können.

Das Seminar vermittelt verständliches Wissen anhand von Praxisfällen eines langjährig erfahrenen Honorarsachverständigen und Gutachters mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, der unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen das aufzeigt, was wirklich geht.

Etwas Zeit für Fragen / Diskussionen ist selbstverständlich eingeplant.

Termine und Gebühren

Nächster Termin:

31.05.2021, 19:00-21:00

Teilnahmegebühren:

EUR 79,00 (regulär)

EUR 49,00 (LiTG-Mitglieder)

Die Teilnahmebeiträge kommen der gemeinnützigen Arbeit des LiTG e.V. zu 100% zugute.

Datum/
date
31. Mai 2021 19:00 - 21:00
Referenten
Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai (Seminarleiter und Referent) Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat Ulf Greiner Mai (Dipl.-Ing.) in seiner Beratung- und Gutachtertätigkeit Einblicke in nahezu alle Bereiche der Praxis und Theorie des Lichtes, also in dessen Schönheit und Komplexität, aber auch in das oftmals mühevolle “1x1” der täglichen Anwendung, Planung, Herstellung und Wirkung. Als Ingenieur, Planer, Berater und Sachverständiger blickt er auf über 30 Jahre aktive freiberufliche Lichtpraxis mit weit über 100 Objekt- und Fachplanungen, Lichtkonzeptionen und Gutachtenfällen zurück. Er ist seit 1991 Mitglied der LiTG e.V., seit 2009 in dessen Vorstand und Sprecher des Vorstandsreferates „Planung und Anwendung“. Er ist regelmäßig als Referent und Fachautor tätig, zuletzt besonders zu Themen der Planung integrierter Lichtqualität und des honorarrechtlichen Rahmens (Leistungspflichten, Honorar „mit und ohne HOAI“, Planerhaftung). Als Berater, Schiedsrichter und Mediator wird er bei Planungs-, Bau- und Honorarstreitigkeiten angerufen, nicht nur in Sachen Licht. Als Projektentwickler und Projektsteuerer ist er interdisziplinär unterwegs, was das Webinar auch für alle anderen Planer interessant machen könnte, da konkrete „Fälle aus dem Leben“ berichtet werden.
Weitere Infos/
Further information

Zielgruppen

LichtplanerInnen, lichtplanende ArchitektInnen, IngenieurInnen, MitarbeiterInnen potentieller gewerblicher, privater und (halb-) öffentlicher Bauherren, die mit der (Licht-) Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind; Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, RechtsanwältInnen, Projektsteuerer, BauprojektmanagerInnen die mit der Planung und Umsetzung von gutem Licht befasst sind

Teilnahmeplätze/ participation places 25
Ansprechpartner/
Contact Person
Thomas Munz
E-Mail: thomas.munz@litg.de