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Das LiTG-Vorstandsreferat »Planung und Anwendung« informiert

In den im Februar 2019 veröffentlichten Arbeitshilfen „Leistungsbilder Lichtplanung Teil 1 - Tages- und Kunstlicht“ werden explizit die Maßnahmen definiert, die Lichtplaner oder Lichtplanende an Objekten durchführen können. Diese werden, bezogen auf die in der HOAI beschrieben Leistungsbilder Gebäude / Innenräume und Technische Ausrüstung, erläutert und voneinander abgegrenzt. Planer und Bauherren haben damit erstmals einen Werkzeugkasten „Lichtplanung“ zur Verfügung, um Leistungen und Honorare rechtssicher zu definieren.

Bei der konkreten Umsetzung in die eigene Planungspraxis ergeben sich aber erfahrungsgemäß weitergehende Fragen. Daher war die Thematik Vertragsgestaltung und Honorarabrechnung nach HOAI – insbesondere auch im Kontext des neuen Bau- und Planungsvertragsrechts im BGB 2018 – Gegenstand mehrerer Fachartikel in der Zeitschrift LICHT im Jahr 2018. Der Pflaum Verlag hat als Herausgeber der Zeitschrift LICHT der LiTG nun dankenswerterweise eine digitale Version der Artikel zum Download zur Verfügung gestellt. Das betrifft die Serie „Neues BGB 2018 - Bedeutung für die Lichtplanung“ mit sechs Artikeln (LICHT 1/2018 bis 9/2018) und weitere drei Artikel aus der Serie „Antworten und Praxistipps für Lichtplanungen“ (LICHT 7/2018 bis 10/2018), alle verfasst von Ulf Greiner Mai. Diese Serie für Lichtplaner und -anwender wird in der Zeitschrift LICHT auch 2019 kontiunierlich fortgesetzt. In den Mitgliederteil der LiTG-Webseite eingeloggten LiTG-Mitgliedern stehen die Artikel zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ulf Greiner Mai, Sprecher des LiTG-Vorstandsreferates Planung und Anwendung