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"(Allgemein) Anerkannte Regeln der Technik“ im Licht - Welche Werte hat das noch?

Die Zusammenhänge von Gesetz (rechtl. Norm), DIN / EN (techn. Norm), Vertrag und (allgemein) anerkannten Regeln der Technik – abgekürzt: (a.) a. R. d. T. - sind in der Praxis komplex und leider nicht immer eindeutig, eigentlich fast nie. Die Krux liegt dabei - wie so oft - im Detail und es kommt auf den Einzelfall an. Das Thema ist schlichtweg auch rechtlich und nicht nur technisch geprägt.

Normenlast vs. Normenlust

Die Fachbereiche (bei Planung) und Gewerke (bei Ausführung) Licht- und Elektrotechnik sind ausgesprochen „normenlastig“ und nicht wenige Planende und Firmen haben längst den Überblick verloren, „was gerade gilt und was nicht“. Unter der Normenflut leidet aber auch der gesamte Bau und die Technik dazu. Das dadurch Normen an Inhalten, Praxisbezug und damit an Wert verlieren, darf nicht verwundern. Nur eine Ursache dafür ist, dass einige Normen längst nicht mehr durch die Breite der einschlägigen Fachkreise erarbeitet werden können. Wer hat noch die Zeit im Ehrenamt Normen zu kreieren? Andererseits lässt die Rechtsprechung auch immer mehr andere „(a.) a. R. d. T.“ zu, wenn es darum geht, welche qualitativen Pflichten und Ansprüche sich für AG und AN bei Werkverträgen ergeben.

Nach einem Impulsvortrag zum Thema beantwortet Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai wieder die Fragen der Teilnehmenden und ergänzt mit Ratschlägen und Tipps zum beruflichen Alltag.

European Lighting Experts (ELE) erhalten für die Teilnahme an dieser Veranstaltung einen Re-Registrierungs-Punkt. Weitere Infos zur LiTG-Weiterbildung und dem European Lighting Expert finden Sie hier.

Der Vortrag wird über Zoom abgehalten. Der Link wird allen Teilnehmenden kurz vor der Veranstaltung gesendet.

Datum/
date
07. Mai 2024 20:00 - 21:30
Teilnahmeplätze/ participation places 20
Ansprechpartner/
Contact Person
Vera Oberhoff
Telefon: +49 30 2655 7873
E-Mail: weiterbildung@litg.de
Internet: www.litg.de

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