Webinar_Planen_Abrechnen.png

Web-Seminar: (Licht-)Planungen – Was und wie weiter mit der “HOAI 2021”

Die Anmeldung für dieses Seminar ist jetzt geschlossen. Nächster Termin geplant für April 2021.


[ausgebucht]

Das Web-Seminar (Licht-)Planungen – Was und wie weiter mit der „HOAI 2021”? bietet einen hochaktuellen Blick auf den jeweiligen Stand der Gesetzgebung, auf die Verordnungslage und was davon in der Praxis von Lichtplanern, lichtplanenden Architekten und Ingenieuren anwendbar ist. Das betrifft jeweils Fragen der Auslobung, Angebotserstellungen und Bewerbungen, Verträge, Honorarabrechnungen, Nachtragsmanagement (Zusätzliche Leistungen) sowie Haftung und Gewährleistung.

(Licht-) Planungen – Leistungen und Abrechnungen

Die „HOAI“ darf – einzeln oder auch in Teilen – vertraglich weiter vereinbart werden, muss es aber nicht mehr. Ob Pauschalhonorar oder aufwandsbezogen, fast alles ist nach den jüngsten obergerichtlichen Entscheidungen zulässig, auch die neue „HOAI 2021“. Wer also als Planer im Vertrag nicht genau aufpasst, dem droht selbst bei überragender Leistungserbringung ein Minimalhonorar ohne Aussicht auf ein gesetzliches Mindesthonorar. Auch Bauherren riskieren unnötige Mehrkosten, Rückforderungen bei Förderungen oder Schadenersatz.

Planungen allgemein, nicht nur Lichtplanungen, dürfen honorarseitig ab dem 1.1.2021 auch nach der „HOAI 2021” „frei“ vereinbart werden. Leistungen und Inhalte können dabei so „bunt“ gemischt werden wie es das jeweilige Objekt und die Umstände dazu erfordern (§§ 650p ff. BGB). Bei Honorarabfragen, Auslobungen und Planungswettbewerben ist ein „Ausschluss wegen Unterschreitung der Mindestsätze“ unzulässig.

Die Leistungsbilder Lichtplanung (Teil 1) der LiTG „Tages- und Kunstlicht“ bieten einen umfassenden Leistungskatalog als Ausgangspunkt für entsprechende Honorare an. Egal ob spezialisierter Lichtplaner oder lichtplanender Elektroingenieur oder objektplanender Architekt/Ingenieur – die neue „HOAI 2021” wird an konkreten Beispielen erläutert und es wird auch diskutiert, wo die Grenzen der derzeit dort gelisteten Leistungsbilder sind. Besprochen werden dazu auch marktübliche und bewährte Vorgehensweisen, wenn es um Vertragsanbahnung, Abrechnungen und Nachtragsmanagement geht.

Schwerpunkte des Web-Seminars:

  • Was bringt es in der Praxis zwischen „Grundleistungen“ und „Besondere Leistungen“ zu unterschieden? Was ist vertraglich wirklich möglich?
  • Wo liegen die Unterschiede im Vertrag bei öffentlichen und privaten Bauherren/Auftraggebern?
  • Wo sind Grenzen, wenn die Parteien im Planungsvertrag – rechtswirksam – auch Pauschalhonorare oder andere Zeit- bzw. Erfolgshonorare vereinbaren?
  • Wann sollte bereits bei der Auslobung und wie im Planungsvertrag auf zusätzliche Leistungsbilder wie der LiTG zurückgegriffen werden?
  • Bis wohin dürfen objektspezifische (Planungs-)Leistungsbeschreibungen gehen?
  • Wann ist ab 2021 ein Planungsvertrag wirksam abgeschlossen? Was bedeutet „Textform” und wann sind Planungshonorare künftig „angemessen”?
  • Was ist zu beachten bei Leistungsabreden und solchen zur Vergütung?
  • Was gilt für „alte“, laufende und künftige Planungsverträge („Architekten- und Ingenieurverträge“) mit „Mindesthonorar nach HOAI” vor/nach dem 04.07.2019?
  • Wann sollte das klassische HOAI-Honorarmodell weiterhin vereinbart werden?
  • Wie gestalten sich derzeit Vergabeverfahren der öffentlichen Hand?
  • Wie könnte ein Qualitäts- und Leistungswettbewerb erhalten werden

Termine und Gebühren

Nächster Termin:

20.01.2021, 19:00-21:00

Teilnahmegebühren:

EUR 79,00 (regulär)

EUR 49,00 (LiTG-Mitglieder)

Die Teilnahmebeiträge kommen der gemeinnützigen Arbeit des LiTG e.V. zu 100% zugute.

Datum/
date
20. Januar 2021 19:00 - 21:00
Referenten
Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai (Seminarleiter und Referent) Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat Ulf Greiner Mai (Dipl.-Ing.) in seiner Beratung- und Gutachtertätigkeit Einblicke in nahezu alle Bereiche der Praxis und Theorie des Lichtes, also in dessen Schönheit und Komplexität, aber auch in das oftmals mühevolle “1x1” der täglichen Anwendung, Planung, Herstellung und Wirkung. Als Ingenieur, Planer, Berater und Sachverständiger blickt er auf über 30 Jahre aktive freiberufliche Lichtpraxis mit weit über 100 Objekt- und Fachplanungen, Lichtkonzeptionen und Gutachtenfällen zurück. Er ist seit 1991 Mitglied der LiTG e.V., seit 2009 in dessen Vorstand und Sprecher des Vorstandsreferates „Planung und Anwendung“. Er ist regelmäßig als Referent und Fachautor tätig, zuletzt besonders zu Themen der Planung integrierter Lichtqualität und des honorarrechtlichen Rahmens (Leistungspflichten, Honorar „mit und ohne HOAI“, Planerhaftung). Als Berater, Schiedsrichter und Mediator wird er bei Planungs-, Bau- und Honorarstreitigkeiten angerufen, nicht nur in Sachen Licht. Als Projektentwickler und Projektsteuerer ist er interdisziplinär unterwegs, was das Webinar auch für alle anderen Planer interessant machen könnte, da konkrete „Fälle aus dem Leben“ berichtet werden.
Weitere Infos/
Further information

Zielgruppen

LichtplanerInnen, Objekt- und FachplanerInnen, IngenieurInnen, ArchitektInnen, InnenarchitektInnen, TechnikerInnen, ObjektüberwacherInnen, BauleiterInnen, ProjektsteuererInnen, BauprojektmanagerInnen, Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, BürgermeisterInnen, DezernentInnen, AmtsleiterInnen, ReferatsleiterInnen und MitarbeiterInnen, die mit der Planung und Durchführung von gutem Licht befasst sind.

Das Web-Seminar vermittelt verständliches Wissen anhand von Praxisfällen eines langjährig erfahrenen Honorarsachverständigen und Gutachters mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, der unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen aufzeigt, was wirklich geht und wo Chancen und Risiken liegen.

Teilnahmeplätze/ participation places 25
Ansprechpartner/
Contact Person
Ulf Greiner Mai
E-Mail: ulf.greinermai@litg.de