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BFSG und die EN 301 549

Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft. Dies bedeutet, dass Apps und Tools, die Sie dem Markt zur Verfügung stellen, egal ob kostenlos oder kostenpflichtig, den BFSG entsprechen müssen.

Dabei geht es zum Beispiel um Anmeldemasken für Portale oder Apps. Terminmasken und Onlineshops…

Im Fokus stehen vor allem Anwendungen die mit Hilfe von Computern, Tablets, Handys oder Fernsehern mit IP-Anschluss betrieben werden.

Die Firma TESTFABRIK aus Saarbrücken hat sich diesem Themas konkret gewidmet und möchte dazu berichten.

Folgende Schwerpunkte wird dieser Online-Vortrag aufgreifen:

  • Was beschreibt das BFSG konkret für Anwendungsfälle?
  • Was sind die Anforderungen der EN 301 549?
  • Was sind die Randbedingungen für das BFSG?
  • Sind alle meine Softwareprodukte betroffen?
  • Was muss umgesetzt werden?
  • Wie sehen die Übergangsfristen aus?
  • Wo kann ich Hilfestellung bekommen?

Es wird sicherlich spannend werden und Sie können einiges für Ihre Tagesarbeit davon mitnehmen.

Das Seminar findet am 24. Juli 2025 von 17:00 – 18:30 Uhr statt. Es wird ausschließlich online durchgeführt. Am Ende des Seminars (ab 18:00 Uhr) findet eine Diskussionsrunde statt.

Die Bestätigung erfolgt nach Eingang der Anmeldung, da die Teilnehmerzahl beschränkt ist.

Den Veranstaltungslink erhalten Sie einen Tag vor der Veranstaltung.

Herr Dipl. – Ing. Christian Schirp VDI Stützpunktleiter Dortmund freute sich auf Ihre Teilnahme!

Datum/
date
24. Juli 2025 17:00 - 18:30
Ansprechpartner/
Contact Person
Christian Schirp
E-Mail: mail@schirpy.com

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