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TAGESLICHT – Zur KRUX zwischen Bauordnungen und "gesundem Licht"

Am 10. September bieten wir im LiTG-Kolleg einen Impulsvortrag und Berichte aus der Praxis zur Stellung von Tageslichtplanungen an.

  • Wie „regeln“ Bauordnungen und Normen die Tageslichtversorgung mit und in Gebäuden? Welche Anforderungen müssen durch Planung erfüllt werden?
  • Nachweisführung: Methoden und Werkzeuge zum Nachweis ausreichender Tageslichtversorgung. Was taugt in der Praxis? Was ist „objektiv“ bestimmbar?
  • Haftung und Verantwortung: Welche Konsequenzen drohen bei unzureichender Tageslichtplanung? Was ist „zu wenig Tageslicht“? Wer haftet im Schadensfall bei Mängeln oder gar bei Schäden?

Die Teilnahme ist für LiTG-Mitglieder kostenfrei.

Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.