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Neues Urteil zur Anwendung von HOAI-Mindestsätzen

In der Rubrik »Rechtsprechung« veröffentlichte die Online-Plattform der Architektur-Fachzeitschrift DBZ einen Fachbeitrag von Jochen Mittenzwey, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, über das aktuelle Urteil des EuGH vom 18. Januar 2022 (Rs. C-261/20). Unter dem Titel »Die Renaissance der HOAI-Mindestsätze?« fasst er das aktuelle Urteil des EuGH vom 18. Januar 2022 (Rs. C-261/20) zusammen. So befand das Gericht u.a., dass deutsche Gerichte weiter das zwingende Preisrecht der HOAI 2009/2013 anwenden dürfen. Sie sind durch Unionsrecht nicht daran gehindert. Sie können das zwingende Preisrecht allerdings aufgrund einer nationalen Norm ausschließen. Lesen Sie hier den kompletten Beitrag.