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LiTG-Webseminar zur Praxis von Ausschreibungen, Vergabe, Verträgen und Honorarabrechungen

Am 10. Mai 2021 findet ab 19 Uhr ein zweistündiges LiTG-Webseminar zur aktuellen Praxis von Ausschreibungen, Vergabe, Verträgen und Honorarabrechnungen für Lichtplanungsleistungen und deren Überwachung statt. Ulf Greiner Mai, LiTG-Vorstandsmitglied und öffent. bestellter Sachverständiger mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, gibt anhand von Praxisfällen seine Erfahrungen zur sinnvollen Handhabung weiter.

Das aktuelle Vertrags- und Honorarrecht erlaubt hohe Freiheitsgrade bei der Gestaltung von Leistungen und Vergütungen. So ist es zulässig, aber nicht verpflichtend, die Honorarordnung für Architektinnen und Ingenieure HOAI 2021 zu Grunde zu legen. Ob und inwieweit es sinnvoll ist, die oft formalistischen, komplizierten und nach wie vor strittigen Abrechnungsmodi aus 42 Jahren HOAI fortzuführen, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Ein »Planervertrag« sollte den Paragrafen §§ 650p ff des Bürgerlihen Gesetzbuches BGB folgen und damit an die üblichen Werkverträge angelehnt sein. Wichtig sind dabei klare Aussagen, was das „LV PLANUNG“ beinhalten soll und was nicht. Anders als bei der HOAI lässt sich so Streit über Kostennachträge, Mehrplanungen oder verlängerte Leistungszeiten leichter klären.

Wer bei Ausschreibungen und Verträgen nicht aufpasst, kann erheblichen Schaden erleiden, unnötige Mehrkosten verantworten müssen und bspw. sogar Fördermittel riskieren, die auf wirtschaftliche und sparsame Verwendung abstellen, da Planungen grundsätzlich leistungs- und honorarseitig frei angeboten werden dürfen.

Weitere Infos und eine Anmeldemöglichkeit gibt es hier.

Foto: Gerd Altmann auf Pixabay