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LiTG-Webseminar mit aktuellen Infos zu (Licht-) Planungsleistungen, ihrer Auslobung, Verträgen und Honorvereinbarungen

Am 31. Mai 2021 findet ab 19 Uhr ein zweistündiges LiTG-Webseminar zu (Licht-) Planungsleistungen, ihrer Auslobung, Verträgen sowie zu Honorarvereinbarungen statt. Anhand aktueller Fälle aus der Praxis und anhand von Gerichtsurteilen bietet Ulf Greiner Mai, LiTG-Vorstandsmitglied und öffent. bestellter Sachverständiger mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, ein Update mit Tipps zur geläufigen (Licht-) Planungs- und Honorarpraxis.

Am 4. Juli 2019 beendete der Europäische Gerichtshof (EuGH) die in Deutschland 42 Jahre lang übliche Vorgabe verbindlicher Mindest- und Höchstsätze für Planungshonorare. Dieses Urteil wurde durch das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) und die Honorarordnung für Architektinnen und Ingenieure (HOAI) 2021 zum 1. Januar 2021 umgesetzt. Vielen Markteilnehmerinnen und -teilnehmern fehlt es momentan an Erfahrungen im Umgang mit der neuen Rechtslage.

Im Seminar lernen sie den Umgang mit den leistungsseitig relevanten Regelungen für die »Architekten- und Ingenieurverträge« nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB 2018 – mit und ohne Berücksichtigung der HOAI 2021 – und die neuen vergütungsseitig relevanten Honoraroptionen kennen.

Ziel ist es, anhand von Planbeispielen und juristischen Referenzfällen zum Grundverständnis der Zusammenhänge zwischen BGB 2018, HOAI 2021, der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertagsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und Auslobungen sowie Vergaben von Planungsleistungen nach der Vergabeverordnung (VgV) und ihrer Anwendung beizutragen. Es geht auch darum, Hinweise zu geben, wie in der Praxis gearbeitet werden könnte und welche Konflikte und Haftungsfallen abgebaut werden können.

Weitere Infos und eine Anmeldemöglichkeit gibt es hier.

Foto: Wokandapix auf Pixabay