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HOAI 2021 und LiTG-Leistungsbilder Lichtplanung sind gleich gestellt

Die Bundesregierung hat am 16. September 2020 eine neue »Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)« beschlossen. Wenn der Bundestag dem Gesetz zustimmt, kann die HOAI zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Die traditionellen Leistungsbilder der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation bleiben in der Neufassung gültig, verstehen sich zukünftig aber nur noch als Orientierung für die Vereinbarung von Planerhonoraren. Damit haben die Leistungsbilder Lichtplanung der LiTG den gleichen rechtlichen Status wie die Leistungsbilder der HOAI 2021. Wer zukünftig Wert auf Planung und Umsetzung höchster Lichtqualität bei seinen Bauvorhaben legt, kommt an den LiTG-Leistungsbildern für Tages- und Kunstlicht (TEIL 1) und an den bei der LiTG noch in Arbeit befindlichen LiTG-Leistungsbildern für Außen- und Straßenbeleuchtung (TEIL 2) nicht vorbei.

Fotos: Nikolaus Bader auf Pixabay und Bruno /Germany auf Pixabay