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EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Ab dem 30. Dezember 2025 müssen Unternehmen, die relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen. Für Kleinst- und kleine Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026.

Die Verordnung verlangt, dass Rohstoffe wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Erzeugnisse dann nur unter bestimmten Bedingungen in den EU-Markt gelangen dürfen. Diese Bedingungen umfassen Maßnahmen zu z.B. Umweltschutz, Landnutzungs- und Menschenrechten. Auch muss eine Sorgfaltserklärung abgeben werden.

Was heißt das konkret für Unternehmen?

  • Prüfen: Werden relevante Erzeugnisse verwendet – und sind diese mit Rohstoffen hergestellt, die unter die Verordnung fallen?
  • Daten sammeln: Herkunftsland, genaue Geokoordinaten der Flächen, Menge, Lieferanteninformationen – mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
  • Risiko beurteilen: Ist ein Risiko der Nichtkonformität vorhanden? Falls ja – geeignete Maßnahmen zur Risikominderung einleiten.
  • Lieferkette transparent machen: Informationen und Referenznummern der Sorgfaltserklärungen müssen weitergegeben werden.

Warum ist das wichtig?
Diese Verordnung stärkt den Schutz der Wälder weltweit – ein wichtiger Beitrag zur Biodiversität, zum Klimaschutz und zur verantwortungsvollen Globalisierung. Gleichzeitig bedeutet sie: Lieferketten- und Compliance-Management rücken in den Mittelpunkt der Unternehmensverantwortung.

Mehr die EU-Entwaldungsverordnung und die daraus resultierenden Pflichten findet ihr bspw. bei der IHK Braunschweig: EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) - IHK Braunschweig