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2. EU-Konsulationsforum zu Anforderungen an umweltgerechte Produktgestaltung

Das Umweltbundesamt gibt bekannt, dass die EU-Kommission voraussichtlich am 7. Dezember 2017 das zweite Konsultationsforum zu zukünftigen Anforderungen an die umweltgerechte Produktgestaltung veranstalten wird. Die Einladungen dazu werden voraussichtlich Anfang November zusammen mit einem Entwurf für die neue Regelung versandt werden. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zugeordnet ist, wird hierzu wieder einen Beraterkreis organisieren.

Im Juni 2017 wurde erneut das niederländische Ingenieurbüro Van Holsteijn en Kemna (VHK), das bereits die Vorstudie zum ersten Entwurf vorgelegt hatte, damit beauftragt, einen weiteren Entwurf zur Vorbereitung des nächsten Konsultationsforums zu erstellen. Dieser wurde Anfang Juli 2017 an einen kleineren Kreis aus der Gruppe der Mitgliedstaaten und an den Hersteller­ver­band Lighting Europe versandt. Der Entwurf soll einen Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Positionen dar­stel­len und bis 2030 zu einer Minderung des Primärenergieverbrauches um 125 TWh, ent­sprechend 50 TWh Elektroenergie, führen.

In der Diskussion über die kommenden EU-Regelungen zur Beleuchtung spielte die Energieverbrauchskennzeichnung (EnVK) bisher keine große Rolle. Die EU-Kommission hatte zwar im November 2015 auch einen Vorentwurf für eine neue EnVK bei Lichtquellen vorgelegt, die Arbeiten hierzu aber zurückgestellt. Der Grund hierfür war, daß noch über die Überarbeitung der EnVK-Rahmenrichtlinie diskutiert wurde. Diese Richtlinie regelt die EnVK allgemein, während es für die einzelnen Produktgruppen wie Waschmaschinen, Lampen, Fernsehgeräte usw. jeweils gesonderte Verordnungen zur EnVK gibt, die die Obergrenzen der Energieverbrauchsklassen und weitere Einzelfragen regeln. Seit Sommer 2017 ist eine neue Rahmen-Regelung, diesmal als Verordnung, in Kraft.

Weitere Infos bietet die UBA-Webseite zum Thema Licht und die EuP-Netzwerk-Seite.