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Aktuelle PRAXIS von AUSSCHREIBUNG, VERGABE, VERTRÄGEN und HONORARABRECHNUNG

Die aktuelle PRAXIS von AUSSCHREIBUNG, VERGABE, VERTRÄGEN und HONORARABRECHNUNG für PLANUNGS- und deren ÜBERWACHUNGSLEISTUNGEN (Übersichtsseminar)

Das aktuelle Vertrags- und Honorarrecht umfasst hohe Freiheitsgrade in der Gestaltung von Leistungen und deren Vergütungen. Die „HOAI 2021“ darf - einzeln oder auch in Teilen - vertraglich weiter vereinbart werden, muss es aber nicht. Ob und inwieweit es sinnvoll ist, die vielfach formalistischen, komplizierten und auch (nach wie vor) strittigen Abrechnungsmoden aus 42 Jahren HOAI fortzuführen, kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Ein „Planervertrag“ sollte den §§ 650p ff BGB folgen und damit an die üblichen Werkverträge angelehnt sein. Wichtig sind dabei klare Aussagen, was das „LV PLANUNG“ beinhalten soll und was nicht. Anders als bei der HOAI lässt sich so Streit über Kostennachträge, Mehrplanungen oder verlängerte Leistungszeiten leichter klären.

Wer künftig bei Ausschreibungen und Verträgen nicht aufpasst, kann erheblichen Schaden erleiden, unnötige Mehrkosten verantworten müssen und bspw. sogar Fördermittel riskieren, die auf wirtschaftliche und sparsame Verwendung abstellen, da Planungen grundsätzlich leistungs- und honorarseitig frei angeboten werden dürfen.

Schwerpunkte des Web-Seminars

  • Auslobungen / Ausschreibungen von Planungsleistungen (Schwerpunkt unterschwellig)
  • Konkrete Beispiele und Muster, wie Planungen ausgeschrieben werden können
  • Muster für praxisbewährte Bewertungskriterien (Eignung, Zuschlag) und Bewertungen
  • Kalkulation und Bewertung von Angeboten zu Planungsleistungen und deren Vergabe
  • Was ist für Planung ein „angemessenes und auskömmliches Honorar“?
  • Vertragsgestaltung mit / ohne HOAI – Wann ist eine Honorarvereinbarung wirksam?
  • Zielfindungsphase und „andere“ weitergehende Leistungsblöcke (objektspezifisch)
  • Planungsabläufe, Störungen, Nachträge und Abrechnungen nach aktuellem Recht
  • „Honorarnachverhandlungen“ bei Änderungsanforderungen des Bauherrn / AG
  • Spezialfragen zu Objekten, „Grundhonoraren“, Zu- und Abschlägen, Leistungsbildern
  • Praxistaugliche Strategien für die tiefgreifenden Neuregelungen zum Honorar
  • HOAI-freier Planervertrag für Objekt- und Fachplanungen sowie Abgrenzungsfragen dazu
  • HOAI-angelehnter Planervertrag - Was hat sich bewährt? Was kann zum Streit führen?
  • Ausblick auf aktuelle Rechtsprechungen im Lichte der Praxis von BGB, HOAI, VgV usw.

Das Seminar vermittelt verständliches Wissen anhand von Praxisfällen eines langjährig erfahrenen Honorarsachverständigen und Gutachters mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, der unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen das aufzeigt, was wirklich geht.

Etwas Zeit für Fragen / Diskussionen ist selbstverständlich eingeplant.

Termine und Gebühren

Nächster Termin:

10.05.2021, 19:00-21:00 (Buchung geschlossen)

Teilnahmegebühren:

EUR 79,00 (regulär)

EUR 49,00 (LiTG-Mitglieder)

Die Teilnahmebeiträge kommen der gemeinnützigen Arbeit des LiTG e.V. zu 100% zugute.

Datum/
date
10. Mai 2021 19:00 - 21:00
Referenten
Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai (Seminarleiter und Referent) Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat Ulf Greiner Mai (Dipl.-Ing.) in seiner Beratung- und Gutachtertätigkeit Einblicke in nahezu alle Bereiche der Praxis und Theorie des Lichtes, also in dessen Schönheit und Komplexität, aber auch in das oftmals mühevolle “1x1” der täglichen Anwendung, Planung, Herstellung und Wirkung. Als Ingenieur, Planer, Berater und Sachverständiger blickt er auf über 30 Jahre aktive freiberufliche Lichtpraxis mit weit über 100 Objekt- und Fachplanungen, Lichtkonzeptionen und Gutachtenfällen zurück. Er ist seit 1991 Mitglied der LiTG e.V., seit 2009 in dessen Vorstand und Sprecher des Vorstandsreferates „Planung und Anwendung“. Er ist regelmäßig als Referent und Fachautor tätig, zuletzt besonders zu Themen der Planung integrierter Lichtqualität und des honorarrechtlichen Rahmens (Leistungspflichten, Honorar „mit und ohne HOAI“, Planerhaftung). Als Berater, Schiedsrichter und Mediator wird er bei Planungs-, Bau- und Honorarstreitigkeiten angerufen, nicht nur in Sachen Licht. Als Projektentwickler und Projektsteuerer ist er interdisziplinär unterwegs, was das Webinar auch für alle anderen Planer interessant machen könnte, da konkrete „Fälle aus dem Leben“ berichtet werden.
Weitere Infos/
Further information

Zielgruppen

LichtplanerInnen, lichtplanende ArchitektInnen, IngenieurInnen, MitarbeiterInnen potentieller gewerblicher, privater und (halb-) öffentlicher Bauherren, die mit der (Licht-) Planung und Durchführung von Bauvorhaben befasst sind; Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, RechtsanwältInnen, Projektsteuerer, BauprojektmanagerInnen die mit der Planung und Umsetzung von gutem Licht befasst sind

Teilnahmeplätze/ participation places 25
Ansprechpartner/
Contact Person
Ulf Greiner Mai
E-Mail: ulf.greinermai@litg.de