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Web-Seminar: (Licht-) Planungen – Leistungen und Abrechnungen (Teil 2)

Das Web-Seminar behandelt aktuelle Gerichtsentscheidungen zur „HOAI“, Fragen von Vergütung und Abrechnung von (Licht-) Planungsleistungen und Fälle, die im Lichte des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 und des BGH-Urteils vom 14.05.2020 anders zu lesen sind als vorher. Diskutiert und besprochen werden praxistaugliche Strategien, speziell für Lichtplaner, zur Vereinbarung von Planungsleistungen und zur erfolgreichen Umsetzung von Planungshonoraren.

(Licht-)Planungen Leistungen und Abrechnungen

Was ist möglich und was nicht?

Die „HOAI“ darf – einzeln oder auch in Teilen – vertraglich weiter vereinbart werden, muss es aber nicht mehr. Ob Pauschalhonorar oder aufwandsbezogen, fast alles ist nach den jüngsten Entscheidungen des EuGHs und BGHs zulässig. Wer also als Planer im Vertrag nicht genau aufpasst, dem droht selbst bei überragender Leistungserbringung ein Minimalhonorar ohne Aussicht auf ein gesetzliches Mindesthonorar. Auch Bauherren riskieren unnötige Honorarmehrkosten, Rückforderungen bei Förderungen oder Schadenersatz.

Planungen allgemein, nicht nur Lichtplanung, dürfen honorarseitig „frei“ angeboten werden. Leistungen und Inhalte sollten dabei so „bunt“ gemischt werden wie es das jeweilige Objekt und die Umstände dazu erfordern (§§ 650p ff. BGB). Bei Honorarabfragen ist beispielsweise ein „Ausschluss wegen Unterschreitung der Mindestsätze“ unzulässig.

Die Leistungsbilder Lichtplanung (Teil 1) der LiTG „Tages- und Kunstlicht“ bieten einen umfassenden Leistungskatalog als Ausgangspunkt für entsprechende Honorare an. Egal ob spezialisierter Lichtplaner oder lichtplanender Elektroingenieur oder objektplanender Architekt / Ingenieur – die neuen Optionen von Planungsleistungen und Honoraren werden an konkreten Beispielen erläutert und diskutiert. Die Folgen der aktuellen Entscheidungen des EuGHs und BGHs werden dabei ebenso besprochen wie ein derzeit marktübliches und bewährtes Vorgehen.

Schwerpunkte des Web-Seminars

  • Muss zwischen „Grundleistungen“ und „Besondere Leistungen“ noch unterschieden werden? Was ist jetzt vertraglich wirklich möglich?
  • Muss beim Vertrag zwischen öffentlichen und privaten Bauherren / Auftraggebern unterschieden werden?
  • Wo sind Grenzen, wenn die Parteien im Planungsvertrag – rechtswirksam – auch Pauschalhonorare oder andere Zeit- bzw. Erfolgshonorare vereinbaren?
  • Wie kann bei der Auslobung und im Planungsvertrag auf Leistungsbilder der HOAI oder auf andere Leistungsbilder (LiTG) zurückgegriffen werden?
  • Bis wohin dürfen objektspezifische (Planungs-) Leistungsbeschreibungen gehen?
  • Wann ist ein Planungsvertrag wirksam abgeschlossen und muss das schriftlich sein? Wie unterscheiden sich dazu Leistungsabreden und Vergütung?
  • Was gilt für „alte“, laufende und künftige Planungsverträge („Architekten- und Ingenieurverträge“) mit „Mindesthonorar“ auf Basis der HOAI vor und nach dem 04.07.2019?
  • In welchem Umfang kann in Planungsverträgen weiter auf die HOAI oder auch auf Grundlagen wie Baukosten, UBZ, MABS, HZ, HS zurückgegriffen werden?
  • Wie kann das klassische HOAI-Honorarmodell weiterhin vereinbart werden?
  • Wie gestalten sich derzeit Vergabeverfahren der öffentlichen Hand?
  • Wie könnte ein Qualitäts- und Leistungswettbewerb erhalten werden?

Termine und Gebühren

Termine:

• 01.07.2020, 19:00-21:00 (Teil 1)
• 15.07.2020, 19:00-21:00 (Teil 2)
• 12.08.2020, 19:00-21:00 (Teil 3)

Die einzelnen Termine des Web-Seminars (jeweils separat buchbar) beinhalten honorarrechtliche Updates und wochenaktuelle Themenstellungen. Wichtig ist dabei vor allem auch die Aktualität der Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, an denen sich der Referent in jeden der zunächst geplanten drei Teile des Web-Seminars immer wieder neu orientieren wird.

Teilnahmegebühren pro Einzeltermin:

• EUR 35,00 (regulär)
• EUR 20,00 (LiTG-Mitglieder)
• EUR 10,00 (Studierende)

Die Teilnahmebeiträge kommen der gemeinnützigen Arbeit des LiTG e.V. zu 100% zugute.

Datum/
date
15. Juli 2020 19:00 - 21:00
Referenten
Dipl.-Ing. Ulf Greiner Mai (Seminarleiter und Referent) Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat Ulf Greiner Mai (Dipl.-Ing.) in seiner Beratung- und Gutachtertätigkeit Einblicke in nahezu alle Bereiche der Praxis und Theorie des Lichtes, also in dessen Schönheit und Komplexität, aber auch in das oftmals mühevolle “1x1” der täglichen Anwendung, Planung, Herstellung und Wirkung. Als Ingenieur, Planer, Berater und Sachverständiger blickt er auf über 30 Jahre aktive freiberufliche Lichtpraxis mit weit über 100 Objekt- und Fachplanungen, Lichtkonzeptionen und Gutachtenfällen zurück. Er ist seit 1991 Mitglied der LiTG e.V., seit 2009 in dessen Vorstand und Sprecher des Vorstandsreferates „Planung und Anwendung“. Er ist regelmäßig als Referent und Fachautor tätig, zuletzt besonders zu Themen der Planung integrierter Lichtqualität und des honorarrechtlichen Rahmens (Leistungspflichten, Honorar „mit und ohne HOAI“, Planerhaftung). Als Berater, Schiedsrichter und Mediator wird er bei Planungs-, Bau- und Honorarstreitigkeiten angerufen, nicht nur in Sachen Licht. Als Projektentwickler und Projektsteuerer ist er interdisziplinär unterwegs, was das Webinar auch für alle anderen Planer interessant machen könnte, da konkrete „Fälle aus dem Leben“ berichtet werden.
Weitere Infos/
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Zielgruppen

LichtplanerInnen, Objekt- und FachplanerInnen, IngenieurInnen, ArchitektInnen, InnenarchitektInnen, TechnikerInnen, ObjektüberwacherInnen, BauleiterInnen, ProjektsteuererInnen, BauprojektmanagerInnen, Bau- und Planungsämter bei Städten, Kommunen und Landkreisen, Rechtsämter, Behörden des Landes und des Bundes, BürgermeisterInnen, DezernentInnen, AmtsleiterInnen, ReferatsleiterInnen und MitarbeiterInnen, die mit der Planung und Durchführung von gutem Licht befasst sind.

Das Web-Seminar vermittelt verständliches Wissen anhand von Praxisfällen eines langjährig erfahrenen Honorarsachverständigen und Gutachters mit täglicher Beratungs-, Planungs- und Baupraxis, der unabhängig von Berufs-, Kammer- oder Lobbyinteressen aufzeigt, was wirklich geht und wo Chancen und Risiken liegen.

Ansprechpartner/
Contact Person
Ulf Greiner Mai
E-Mail: ulf.greinermai@litg.de